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Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich übernommen wird. Der Bedarf wird vom medizinischen Dienst der Krankenkasse bei einem Hausbesuch festgestellt:
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig)
215 € monatlich
- Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig)
420 € monatlich
- Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig)
675 € monatlich
Beratungsbesuche von Pflegefachkräften sind eine zusätzliche Unterstützung.
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