Pflegegeld
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Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich übernommen wird. Der Bedarf wird vom medizinischen Dienst der Krankenkasse bei einemberaterin Hausbesuch festgestellt:

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig)      
    215 € monatlich
     
  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig)        
    420 € monatlich
     
  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig)    
    675 € monatlich

Beratungsbesuche von Pflegefachkräften sind eine zusätzliche Unterstützung.

 

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www.kohls-online.de - Letzte Änderung: 27.09.2011